Neue Auflagen für die Isar


 

© OpenStreetMap-Mitwirkende

 

Ein Teil unserer Fischstrecke an der Isar liegt bekanntlich im Bereich des Naturschutzgebietes / FFH-Gebiet. Hierfür gelten besondere Bestimmungen und für unsere Angelfischerei benötigen wir eine „naturschutzrechtliche Befreiung…“ welche mit entsprechenden Auflagen verbunden ist.

Die in 2016 ausgelaufene Befreiung konnte wieder verlängert werden, jedoch sind dabei einige geänderte Auflagen zu beachten welche uns unmittelbar und aktuell betreffen.

Im Wesentlichen sind das:

  1. Fischen nur vom rechten Ufer (Betretungsverbot des linken Ufers  wie bisher) , kein Zutritt im geschlossenen Baum-Strauchbestand
  2. Betreten der Kiesinseln ist nicht gestattet
  3. Die Fischerei  ist nur während der Zeit vom 01.03 – 15.11. des jeweiligen Jahres gestattet- das bedeutet, dass nach dem 15.11. nicht mehr gefischt werden darf!!
  4. Verbot von motorbetriebenen Fahrzeugen jeglicher Art, Aufstellen von (Angel-) Zelten und –schirmen o.ä., Verwendung von Radio-oder sonstigen Audiogeräten

Die gesamten Bestimmungen dazu stehen dann nächste Jahr auf den Erlaubnisscheinen, auch erhält dann jeder den kompletten Text des Bescheides der Regierung von Niederbayern dazu.

Nochmal zur Klarstellung, es handelt sich hierbei um die Isar mit dem Gewässerabschnitt Fluss-km 86,4 Fischerhans ( also obere Fischwassergrenze) bis Fluss-km 81,2  Hofham(Klick auf die obige Karte).

Ich bitte, das aktuell anstehende Verbot nach dem 15.11.2016 unbedingt zu beachten. Danke!

Petri Heil und Viele Grüße
Richard Weiß

1 . Vorsitzender Anglerclub „Wasserfreunde“ München e.V.