Der Bereich des Fischwassers reicht vom Kilometer 86,2 (Bezirksgrenze Oberbayern/Niederbayern) bis einschließlich Kanal von EWII(ausgenommen Werksgelände) bis Landshuter Maxwehr. Die Isar darf zwischen Flußkilometer 86,4 (Fischerhans) und 81.2 (Hofham) nur von den Kiesbänken aus befischt werden. Es ist verboten in diesem Bereich das Ufer und geschlossene Baum- und Strauchbestände des Ufers zu betreten.
Bitte unbedingt die weiteren Vorgaben beachten! Diese findet ihr HIER und den Änderungsbescheid HIER!
Fänge: