Bestimmungen


 

Ein Fischer ist Vorbild und zeichnet sich durch kameradschaftliches und waidgerechtes Verhalten aus, wir erhalten, schützen und hegen die Natur, insbesondere die Gewässer in ihrem ursprünglichen Zustand.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen gelten unsere Satzung sowie die von der Mitgliederversammlung/ Vorstandschaft beschlossenen Bestimmungen. Ein Verstoß gegen die Verordnungen kann mit dem Entzug der Angelkarte und auch Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

Mitzuführen sind beim Angeln stets die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, die Jahres-/ Berechtigungskarte sowie das Fangbuch. Das Fangbuch ist gewissenhaft zu führen. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich darin einzutragen, das Gewicht kann nachgetragen werden. Besondere Bestimmungen für einzelne Gewässer sowie auch das Fanglimit ergeben sich im Detail aus den Bestimmungen im Fangbuch, bzw. der Erlaubniskarten für das jeweilige Gewässer.
Mitglieder, die zur Kartenausgabe nicht kommen können, übersenden bitte mit ihrem alten Fangbuch ein Rückkuvert (DIN 4), damit ihnen die neuen Unterlagen zugeschickt werden können.

Die Satzung kann hier durch Anklicken geöffnet werden.